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Haftung & SchadenOhne Haftung gibt es keinen Schadensersatzanspruch. Erforderlich ist stets, dass dem Schädiger ein schuldhaftes Verhalten bewiesen wird. Dieses Verhalten kann aus einem Handeln oder Unterlassen bestehen, vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.Im Ergebnis kann das haftungsbegründende Verhalten einen zu erstattenden Sach-, Vermögens- oder Personenschaden hervorrufen. Je nach Fallkonstellation kommt als Schadensersatz entweder die sog. Naturalresitution oder Ersatz in Geld in Betracht, entweder als Einmalzahlung oder als Rentenzahlung. Inbesondere im Falle von Personenschäden ist stets auch ein Schmerzensgeldanspruch gegeben.Gern helfen wir Ihnen, um den bestmöglichen Schadensersatz zu erlangen oder umgekehrt, etwaige Ansprüche abzuwehren. |
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