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KontopfändungDie Kontopfändung ist eine Unterart der Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte. Ziel ist es, die bereits gerichtlich titulierten Geldforderungen des Gläubigers durch Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) zu erwirken, nachdem der gerichtlich erwirkte Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner (Kreditinstitut) sowie dem Schuldner zugestellt wurde. Pfändbare Teile werden dann an den Gläubiger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten ausgekehrt. |
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