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Beförderung & Logistik
Unter Beförderung verstehen wir sowohl die Güter- als auch die Personenbeförderung.
Im Transport-, Speditions- und Logistikrecht verfügt unser Büro über langjährige Erfahrung. Insbesondere RA Fiedler, zugleich Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie für Verkehrsrecht, ist der Materie seit 20 Jahren verbunden.
Erhebliche Bedeutung in der Beratungs- und Vertretungspraxis hat in den letzten Jahren auch der Bereich des Personenbeförderungsrechts eingenommen.
I. Im Transport-, Speditions- und Logistikrecht befassen wir uns generell mit Fragen
• der Durchsetzung von Geldforderungen, insbesondere Fracht-, Spediteurs- oder Lagergeldforderungen. Wir nennen es Frachteninkasso und empfehlen Ihnen den Link www.frachteninkasso.com
• der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen bei Güter-, Güterfolge- sowie Vermögensschäden
• der Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus für das Transport- und Logistikgewerbe relevanten Versicherungsverträgen gegen Versicherer (Haftungs- und sog. Deckungsklagen)
sowie insbesondere mit Problemstellungen aus den Bereichen
• des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)
• des Berufszugangsrechts, Gründungsberatung, Genehmigungen, Verkehrsleiter etc.
• des nationalen und internationalen Straßengütertransportrechts
• des Multimodaltransportes (insbesondere Containerverkehre), FIATA
• des nationalen und grenzüberschreitenden Luftfrachtrechts
• des nationalen und internationalen Eisenbahnfrachtrechts
• des nationalen und internationalen Binnenschifffahrtsrechts
• des nationalen und internationalen Gefahrgutrechts
• der Sondertransporte wie z.B. Abfallbeförderung, Abschleppdienste etc.
• des Speditions-, Lager- und Logistikrechts
• des Zoll- und Einfuhrumsatzssteuerrechts
• des Fahrpersonalrechts; vor allem der Lenk- und Ruhezeiten
• Roadpackage, VO (EG) 1071/2009 + 1072/2009
• transport- und speditionsbezogenen Ordnungswidrigkeitenrecht
II. Im Personenbeförderungsrecht befassen wir uns generell mit Fragen
• des nationalen Personenbeförderungsrechts, PBefG
• der Freistellungsverordnung, FrStllgV
• der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr, BOKraft
• zu Genehmigungen, insbesondere zu Fragen von Linien- oder Gelegenheitsverkehren sowie konzeptionelle und gesellschaftsvertragliche Beratung von Personenbeförderungsunternehmen
• zur Roadpackage, VO (EG) 1073/2009
• zu Sonderbeförderungen wie Kranken-, Schüler-, Behindertetransporte, Shuttledienste etc.
• grenzüberschreitenden Personenbeförderungsrechts, insb. bilaterale Übereinkommen mit Nachbarstaaten, z.B. Polen
• dem personenbeförderungsrelevanten Ordnungswidrigkeitenrecht
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