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Straf- und Bußgeldverteidigung (Personenbeförderung)


Gern vertreten und verteidigen wir Sie in in Straf- oder Bußgeldangelegenheiten.

In der Verteidigung gegen strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Durchführung innerstaatlicher oder grenzüberschreitender Personenbeförderungen verfügen wir über langjährige Erfahrung.

Im Rahmen der Durchführung von Beförderungen können Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund verschiedenster Umstände nicht nur gegen den Fahrer selbst, sondern auch gegen das Personenkraftverkehrsunternehmen bzw. dessen Geschäftsführer eingeleitet werden.

Zu denken ist dabei in erster Linie an Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Des Weiteren kommen insbesondere aber auch Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz, FPersG), die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung, FPersV), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) oder das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) in Betracht.

Die vorbenannte Aufzählung ist nicht abschließend, enthält allerdings die häufigsten Verstoßmöglichkeiten. Je nach Konstellation des Einzelfalls können selbstverständlich weitere Straftatbestände, insbesondere des Strafgesetzbuches (StGB), und/oder Ordnungswidrigkeiten in Frage kommen.

Sofern Sie Fragen zur Straf- oder Bußgeldangelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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