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Außenwirtschaftsrecht


Gern beraten und vertreten wir Sie in außenwirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Unter Außenwirtschaft ist der Wirtschaftsverkehr mit Staaten außerhalb der Europäischen Union, den sog. Drittstaaten zu verstehen. Das Außenwirtschaftsrecht setzt dementsprechend die sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange der EU im Wirtschaftsverkehr mit Drittstaaten um, wobei der Wirtschaftsverkehr neben dem Warenverkehr auch den Dienstleistung-, Kapital- und Zahlungsverkehr umfasst.

Die Überwachung des Wirtschaftsverkehrs obliegt den Zollbehörden, die für die Verfolgung und Ahndung außenwirtschaftsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, während die Staatsanwaltschaften außenwirtschaftliche Straftaten verfolgen.

Das Außenwirtschaftsrecht ist maßgeblich im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verankert. Zusätzlich sind EU-rechtliche Verordnungen zu beachten, beispielsweise die Verordnung (EG) 428/2009 (Dual-Use).

Regelungsgegenstände des Außenwirtschaftsrechtes sind daher länder-, personen- und/oder warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen.

Zur Vermeidung etwaiger Nachteile und der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren sind insbesondere auch die Regularien der verschiedenen bzw. des richtigen Ausfuhrverfahrens zu beachten.

Sofern Sie Fragen zu außenwirtschaftsrechtlichen Aspekten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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