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Güterkraftverkehrsgesetz


In dem Güterkraftverkehrsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Durchführung von gewerbsmäßigen Güterbeförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 to. Gesamtgewicht geregelt.

Neben dem Erfordernis einer Güterkraftverkehrs-Erlaubnis für den innerdeutschen Straßengütertransport und einer sog. Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Straßengütertransport finden sich in dem GüKG auch die Vorschriften fürden sog. Werkverkehr.

Darüber hinaus sind Mitführungs- und Aushändigungspflichten von Nachweisen sowie die Pflicht zum Abschluß einer Versicherung der Gütertransportunternehmer begründet. Ebenso finden sich Regelungen zum Einsatz ordnungsgemäß beschäftigten Fahrpersonal, siehe Fahrpersonalrecht sowie Auftraggeberverantwortlichkeiten geregelt.

Dem Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) sind durch das GüKG diverse Kontroll- und Ahndungsbefugnisse zur Überwachung eingehaltener bzw. nicht eingehaltener Vorschriften eingeräumt.

Die zu erfüllenden Zugangsregelungen zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, auf die das GüKG bezug nimmt, finden sich in der VO EG 1071/2009 sowie die Zugangsregelungen zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs finden sich in der VO (EG) 1072/2009, siehe Berufszugangs- und Genehmigungsrecht des Güterkraftverkehrs.


Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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