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Gütertransport (Luftfracht)


Gern beraten und vertreten wir Sie in luftfrachtrechtlichen Angelegenheiten.

Das nationale Luftfrachtrecht der Bundesrepublik Deutschland spielt aufgrund der meist den deutschen Luftraum verlassenden Güterbeförderungen zu Luft so gut wie keine Rolle. Soweit deutsches Luftfrachtrecht überhaupt in Betracht kommt, sind aufgrund der Transportrechtreform von 1998 die allgemeinen Regelungen zum Frachtvertrag nach den §§ 407 ff. Handelsgesetzbuch einschlägig.

Güterbeförderungen zu Luft sind nahezu ausschließlich internationale Beförderungen, die daher auch internationalen Regelungen unterliegen, die maßgeblich im Warschauer Abkommen von 1929 und dessen Folgevereinbarungen in diversen Protokollen und Zusatzvereinbarungen geregelt sind.

Besondere Bedeutung kommt dabei dem sog. Haager Protokoll von 1955 und dem sog. Montrealer Übereinkommen von 1999 zu.

Gegenstand der nationalen wie auch internationalen luftfrachtrechtlichen Regelungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der an dem Luftfrachtvertrag beteiligten Personen. Von Relevanz ist insbesondere die Haftung des Luftfrachtführers, die je nach dem anzuwendenden Haftungsregime sehr unterschiedlich gestaltet sind.

So gilt zugunsten des Anspruchsberechtigten nach dem Warschauer Abkommen ein vermutetes Verschulden des Luftfrachtführers mit einer der Höhe nach auf rd. € 27,50 beschränkten Haftungshöhe, während der Luftfrachtführer nach dem Montrealer Übereinkommen verschuldensunabhängig lediglich mit 17 SZR (ca. € 22,00) haftet. Nur nach dem Warschauer Abkommen können unter bestimmten Umständen auch Haftungsdurchbrechungen zum Tragen kommen, so dass in diesen Fällen der volle Warenwert gehaftet würde.

Als Luftfrachtführer kommen neben dem Luftverkehrsunternehmen selbst insbesondere auch Spediteure in Frage, die im Rahmen von Sammelladungen sog. „House Air Waybill“ (HAWB) ausstellen und somit in die Rechtsposition eines Luftfrachtführers Schlüpfen.

Für etwaige Fragen zum Luftfrachtrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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