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Gütertransport (Straße)


Das innerdeutsche Straßengütertransportrecht bestimmt sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Dabei regeln die §§ 407 bis 449 Handelsgesetzbuch (HGB) die gegenseitigen handelsrechtlichen Rechte und Pflichten der Transportbeteiligten.

Besonderheiten gibt es in Bezug auf den Multimodaltransport, worunter insbesondere der Containertransport zu verstehen ist.

Weitere Sonderregelungen finden sich in den §§ 451 bis 451h HGB für den Umzugstransport.

Die Rechte und Pflichten der an einem grenzüberschreitenden Straßengütertransport beteiligten Personen richten sich maßgeblich nach dem „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“ (CMR) sowie nach dem auf den Transportvertrag jeweils anzuwendenden nationalen Recht.

Besondere Regelungen gelten für innerdeutsche Transporte, die von ausländischen Frachtführern durchgeführt werden, sog. Kabotage. Hier gelten die „Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr“ (GüKGrKabotageV).

Kabotage

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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