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Das Fahrerlaubnisrecht


Das Recht der Fahrerlaubnis regelt das Verfahren der Erteilung der Fahrerlaubnis (Ersterteilung) bis zur Entziehung (Widerruf oder Rücknahme) der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden.

Häufiger Beratungsbedarf sowie die Notwendigkeit zur Führung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergeben sich oft im Zusammenhang mit Fragen der Fahrerlaubnisklassen, der körperlichen und geistigen Eignung, der Fahrerlaubnis auf Probe, der Einträge im Verkehrszentralregister oder der Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen.

Die vorbeschriebenen Probleme resultieren in der Regel aus Einträgen von rechtskräftig gewordenen Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten, so dass stets anzuraten ist, jede chancenreiche Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oder strafrechtliche Verurteilungen zu ergreifen, um möglichst wenige Einträge zuzulassen.

Dies sollte insbesondere von älteren Kraftfahrern und Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, bedacht werden, da die Fahrerlaubnisbehörden schon bei mehrfachen geringfügigeren Ordnungswidrigkeiten in einem kürzeren Zeitraum die Fahreignung in Frage stellen.

Insoweit verweisen wir auf Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht.


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