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Zoll- & Außenwirtschaftsrecht


Gern beraten und vertreten wir Sie in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Im Zusammenhang mit der Warenein- und Warenausfuhr stellen sich vielfältige Fragen zoll- und/oder außenwirtschaftsrechtlicher Art.

Der Exporteur hat in zoll- und außenwirtschafsrechtlicher Hinsicht bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Vorüberlegungen anzustellen, um eine reibungslose Abwicklung des Ausfuhrgeschäftes sicherzustellen. Dabei stehen Fragen der Erforderlichkeit staatlicher Exportgenehmigungen bzw. Exportbeschränkungen, der Exportfinanzierung bzw. Export-absicherung, des präferenziellen Warenursprungs, der Ausfuhranmeldung, des Verfahrensweges und etwaiger Verfahrenserleichterungen im Raum.

Anmelder von Aus- und Einfuhrverfahren sind in vielen Fällen Spediteure, die somit neben der Organisation des Transportes auch für die Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften verantwortlich zeichnen.

Unter Sicherheitsaspekten kommt dem sog. zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (englisch: Authorized Economic Operateur, kurz: „AEO“) zu, da ein AEO-zertifiziertes Unternehmen als ein besonders zuverlässiges Unternehmen im Hinblick auf die Gewähr einer geschlossenen Lieferkette insbesondere von sensiblen Güter gilt.

In zollrechtlicher Hinsicht kommt der ordentlichen Beendigung eröffneter Zollverfahren große Bedeutung zu. Schon geringfügige Abweichungen können zu einer Beanstandung der Zollbehörden, und somit zu einer Inanspruchnahme der Zollbeteiligten, insbesondere des Hauptverpflichteten für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer führen.

Für etwaige Fragen zum Zoll- oder Außenwirtschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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