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Personenbeförderung (Straße)


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Personenbeförderungsrechts.

Das Recht der Personenbeförderung zur Straße ist vor allem im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt, das neben Fragen der Genehmigung bestimmter definierter Verkehrsformen u.a. Sonderbestimmungen für den Verkehr mit sog. Obussen sowie für Linien- und Gelegenheitsverkehre mit Kraftfahrzeugen enthält.

Nicht jeder Personenbeförderungsfall unterfällt dem PBefG. Ausnahmen und deren Voraussetzungen sind in der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, sog. Freistellungs-Verordnung (FrStllgV).

Zu beachten ist des Weiteren die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), in der insbesondere Vorschriften über den Betrieb, die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge enthalten sind.

Sofern Sie Fragen zum Peronenbeförderungsrecht (Straße) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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